Hier informieren wir Sie über die wichtigsten Begriffe wie z. B. Marktwert, Wiederbeschaffungswert und Wertermittlung in Verbindung mit historischen Fahrzeugen.
Für die Erstellung eines Oldtimer-Wertgutachtens gibt es zahlreiche Gründe. So kann ein Wertgutachten für ein historisches Fahrzeug als Sicherheit, als Verkaufsargument oder z. B. als Basis bei Abschluss einer Versicherung dienen.
Grundsätzlich setzt sich der Wert eines Oldtimers aus vielen verschiedenen Faktoren zusammen. Einfluss haben der Anschaffungspreis, die zusätzlichen Investitionen, die jährliche Wertsteigerung, aber auch der Markt. Letzterer bestimmt Angebot und Nachfrage eines Klassikers und damit u. a. auch den Wert eines Oldtimers.
Versicherungen unterscheiden bei den Fahrzeugwerten nach der Art des Versicherungsfalls. Im gewöhnlichen Kaskofall ist der Marktwert ausschlaggebend. Eine Versicherung des Wiederherstellungswert des Oldtimers ist auch möglich.
Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn an dem historischen Fahrzeug kostenintensive Restaurierungen vorgenommen wurden. Im Haftpflichtschadenfall erfolgt die Regulierung des Schadens anhand des Wiederbeschaffungswerts gem. Schadenersatzrecht nach dem BGB.
Die Werte im Überblick
MARKTWERT
WIEDERBESCHAFFUNGSWERT
WIEDERHERSTELLUNGSWERT