Fahrzeugprüfung

Amtliche Untersuchungen für Ihr Kfz

Fahrzeugprüfung Auto Front

Unser Partner - der TÜV SÜD

 

Als Partner der TÜV SÜD Auto Partner GmbH führen wir die technische Fahrzeuguntersuchung entsprechend § 29 StVZO durch.

 

Neben den in regelmäßigen Abständen fälligen Hauptuntersuchungen prüfen unsere Ingenieure auch Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet waren.

Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO

mit integrierter Abgasuntersuchung


Sie möchten bei Ihrem Fahrzeug die wiederkehrende Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO mit integrierter Abgasuntersuchung durchführen lassen?

 

Unsere Prüfingenieure untersuchen im Namen des TÜV SÜD Ihr Fahrzeug auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit.

 

Zur Vorbereitung auf den Termin hilft schon ein kleiner Vorabcheck, um unnötige Beanstandungen zu vermeiden.

Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO

Fahrzeugprüfung Reifen in Großaufnahme

Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).


Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen? Die Prüfingenieure nehmen unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab und auch die „Eintragung“ vor.

Fahrzeuge mit Gasantrieb GSP, GWP und GAP

An Fahrzeugen mit Erdgas- oder Autogasantrieb muss in regelmäßigen Abständen eine Untersuchung der Gasanlage durchgeführt werden. Diese Untersuchung (GWP) wird üblicherweise im Rahmen der Hauptuntersuchung durchgeführt. Die folgenden Prüfungen werden hierbei unterschieden:

GSP (Gassystemeinbauprüfung)
Nach dem Einbau einer Nachrüstgasanlage in ein Fahrzeug ist eine Gasanlageprüfung durchführen zu lassen. Diese Untersuchung kann von einer anerkannten Kfz-Werkstatt für Gasanlagen oder einem Prüfingenieur durchgeführt werden.

GWP (Wiederkehrende Gasanlagenprüfung)
Die wiederkehrende Gasanlagenprüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung ist in der Anlage VIII Nr. 3.1.1.2 StVZO beschrieben. Diese ist im Rahmen der HU an Gasfahrzeugen durchzuführen.

Gasanlagenprüfung (GAP)
Nach einer Reparatur der Gasanlage ist eine Gasanlagenprüfung durchführen zu lassen. Diese Gasanlagenprüfung wird als GAP bezeichnet und kann auch unabhängig von der Hauptuntersuchung erforderlich sein. Diese Untersuchung kann von einer anerkannten Kfz-Werkstatt für Gasanlagen oder einem Prüfingenieur durchgeführt werden.

Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 StVZO

Die Sicherheitsprüfung, kurz SP genannt, dient bei großen, schweren Fahrzeugen dazu, auch zwischen zwei HU-Terminen durch Fachleute die sicherheitsrelevanten Bauteile sowie im besonderen die verschleiß- und reparaturanfälligen Bauteile zu prüfen.

 

Sie fällt an bei

  • Bussen (und anderen Kfz mit mehr als 8 Fahrgastplätzen)
  • LKW zur Güterbeförderung, Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen etc. mit einer zulässigen Gesamtmasse größer als 7,5 t und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 40 km/h
  • Anhängern einschließlich "angehängten Arbeitsmaschinen" und Wohnanhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse größer 10 t und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 40 km/h

Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft

Kraftomnibusse, Taxen und Mietwagen müssen zu einer jährlichen Hauptuntersuchung mit speziellen Prüfpunkten. Auch bei dieser erweiterten Untersuchung stehen Ihnen unsere Prüfingenieure kompetent zur Seite.

Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO


Wissenswertes zur Oldtimerbegutachtung finden Sie auf unserer Seite Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO.

Feinstaubplakette

Die Zahl der Umweltzonen in den Kommunen nimmt stetig zu. Zudem werden auch zukünftig die Zufahrtsbestimmungen in einzelnen Städten weiter verschärft. Häufig sind dann nur noch grüne Schadstoffplaketten in den Zonen gültig.

 

Für die Ausstellung ihrer Feinstaubplakette wenden sie sich gerne an uns.

 

Erfahren Sie, welche amtliche Plakette Ihr Fahrzeug erhält und ob es für ältere Fahrzeuge Nachrüstmöglichkeiten gibt.

 

Tempo 100 Untersuchungen

Die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO ist am 15. Oktober 1998 in Kraft getreten, und seit dem 11. November 2010 mit der fünften Änderung unbefristet gültig. Die Ausnahmeverordnung sieht die Möglichkeit vor, die Höchstgeschwindigkeit für Personenkraftwagen mit Anhängern und für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhängern auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auf 100 km/h zu erhöhen.

Hintergrund dieser Verordnung ist die technische Fortentwicklung der Fahrzeuge und Gespanne im Bereich der Verkehrssicherheitstechnik. Eine nur auf eine feste Gespannkombination bezogene Bestätigung gibt es nicht mehr. Es besteht nun die Möglichkeit, mit einem Anhänger, der eine Tempo 100 Zulassung hat, mit verschiedenen Zugfahrzeugen Tempo 100 zu fahren.

Unsere Prüfingenieure beraten sie gerne über die Möglichkeiten zur Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ihres Anhängers.

Gasprüfungen nach DVGW 607 Flüssiggasanlagen in privat genutzten Fahrzeugen*

Neben der Hauptuntersuchung an Ihrem Wohnmobil oder Wohnanhänger führen wir auch Gasprüfungen nach DVGW G 607 durch. Hierbei wird die Dichtigkeit, Funktionsfähigkeit und Vorschriftsmäßigkeit der Gasanlage zum Betrieb von Kochstellen, Heizungen, Kühlschränken usw. überprüft.