Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO

Unsere Kfz-Prüfingenieure vom Ingenieurbüro Gutzmann + Krause führen in Osnabrück und Essen (Old.) die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO inkl. "Abgasuntersuchung" an Ihrem Fahrzeug durch.

Zur Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung können Sie Ihr Fahrzeug mit Hilfe des folgenden Links selbst kontrollieren. Sie erhöhen so die Chancen, dass Ihr Fahrzeug bereits bei der ersten Vorstellung zur Hauptuntersuchung eine Plakette bekommt.

Was bezweckt die Hauptuntersuchung?

Nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen untersuchungspflichtige Fahrzeuge regelmäßig auf ihre Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit geprüft werden. Vereinfacht ausgedrückt stellt die Durchführung der Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung am Kfz sicher, dass keine Fahrzeuge mit Sicherheitsmängeln am Straßenverkehr teilnehmen. Der Untersuchungspflicht unterliegen alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge und Anhänger.

 

Wie liest man die "HU-Plakette"?

HU-Plakette
Quelle: TÜV Süd Autopartner GmbH

Die nach oben zeigende Zahl zeigt den Monat der nächsten Untersuchung, hier Dezember. Die Zahl in der Mitte zeigt das Jahr der nächsten Untersuchung, hier 2015.

Die Farben der Plaketten und ihre Bedeutung:

 

Rosa: 2017, Grün: 2018, Orange: 2019

Blau: 2020, Gelb: 2021, Braun: 2022


Der Untersuchungsbericht

Nach jeder Fahrzeuguntersuchung stellen Ihnen unsere Prüfingenieure einen Untersuchungsbericht aus. Heben Sie Ihren Untersuchungsbericht unbedingt sorgfältig auf! Er ist ein amtliches Dokument, welches die Fahrzeugdaten, den Zustand des Fahrzeugs und das Ergebnis der Untersuchung ausweist. Beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs sollten Sie sich vom Verkäufer den aktuellen Hauptuntersuchungsbericht geben lassen, so sind Sie auf der sicheren Seite. 

Fristüberziehung

Die Frist zur Untersuchung ist einzuhalten! Im Fall einer Versäumnis muss mit einem Bußgeld gerechnet werden. Des Weiteren müssen Fahrzeughalter seit dem 01.07.2012 bei einer Fristüberziehung von mehr als zwei Monaten für die vorgeschriebene vertiefte Untersuchung eine zusätzliche Prüfgebühr in Höhe von 20 % des HU-Entgelts entrichten.

 

Vermeiden Sie unnötige Kosten und ein Risiko für Sie und andere Verkehrsteilnehmer und halten Sie die Frist ein!

Ergebnis der Hauptuntersuchung

ohne festgestellte Mängel

Das Fahrzeug weist keine erkennbaren Mängel auf. Es befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand und erhält von unserem Prüfingenieur die Prüfplakette.

geringer Mangel

Nach Einschätzung des Prüfingenieurs ist eine zeitnahe Verkehrsgefährdung nicht zu erwarten. Dennoch müssen die festgestellten Mängel unverzüglich und vollständig behoben werden. Wenn dies erwartet werden kann, so erteilt der Prüfingenieur auch ohne Nachprüfung eine Prüfplakette.

erheblicher Mangel

Der Prüfingenieur darf die Prüfplakette nicht erteilen, wenn das untersuchte Fahrzeug auch nur einen erheblichen Mangel aufweist, da der Mangel eine Verkehrsgefährdung darstellt. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung der geringen und erheblichen Mängel ist in diesen Fällen Pflicht.

verkehrsunsicher

Der Prüfingenieur muss bei einem Mangel mit unmittelbarer Verkehrsgefährdung die vorhandene Prüfplakette entfernen und die Zulassungsstelle in Kenntnis setzen. Ein Fahrzeug mit einem solchen Mangel darf nicht mehr am öffentlichen Verkehr teilnehmen.

 

Das Fahrzeug muss zur Feststellung der Beseitigung der Mängel nach Reparatur vorgestellt werden.

Nachprüfung des Fahrzeugs

Die Nachprüfung des Fahrzeugs wird dann fällig, wenn Ihr Kfz keine Prüfplakette erhalten hat.

 

Die festgestellten Mängel müssen innerhalb der Frist eines Monats zur Nachprüfung der Beseitigung der Mängel vorgeführt werden. Für die Nachprüfung wird nur ein geringes Entgelt fällig.

Quellen: TÜV SÜD Auto Partner GmbH