Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO

Was ist ein Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO?

Sie benötigen ein Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens. Die Begutachtung zur Einstufung als Oldtimer führen in Deutschland alle amtlich anerkannten Überwachungsinstitutionen durch.

Was umfasst die Untersuchung zur Einstufung als Oldtimer?

Prüfingenieur untersucht Oldtimer Carbiolet
Quelle: TÜV SÜD

Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen:

  • Aufbau/Karosserie
  • Rahmen/Fahrwerk
  • Motor/Antrieb
  • Bremsanlage
  • Lenkung
  • Räder/Reifen
  • elektrische Anlage
  • und der Fahrzeuginnenraum 

Wie alt muss ein Fahrzeug sein, um als Oldtimer eingestuft zu werden?

Oldtimer sind Fahrzeuge, die nachweislich vor mehr als 30 Jahren erstmalig zugelassen wurden. Als Nachweis gilt das Erstzulassungsdatum im Fahrzeugbrief.

Welche Anforderungen werden an den Originalzustand des Fahrzeugs gestellt?

Für die positive Einstufung als Oldtimer muss sich das Fahrzeug grundsätzlich im ordentlichen Originalzustand befinden.

Welche Abweichungen vom Originalzustand sind erlaubt?

Technische oder optische Änderungen gegenüber dem Originalzustand sind nur mit Teilen aus der Fahrzeugbaureihe  möglich oder wenn die Änderungen innerhalb der ersten zehn Jahre nach der Erstzulassung vorgenommen wurden.

Wie kann die Originalität der optischen oder technischen Änderungen nachgewiesen werden?

Originalitätsnachweise können z. B. sein:

  • damalige Gutachten
  • Fahrzeugbrief (oder Zulassungsbescheinigung Teil II) eines Fahrzeugs desselben Typs
  • damalige Herstellerfreigaben
  • einschlägige Fachliteratur
  • fahrzeugspezifische Dokumente (z. B. Betriebsanleitungen der Originalprospekte)
  • geeignete Presseveröffentlichungen (Vorstellungen, Testberichte)

Welche Möglichkeiten der Zulassung gibt es noch?

Neben den H- und 07-Kennzeichen gibt es noch folgende Möglichkeiten der Zulassung des Fahrzeugs:

  • Saison-Kennzeichen

Beim Saison-Kennzeichen wird verbindlich festgelegt, für welchen Zeitraum das Fahrzeug alljährlich zugelassen werden soll. Die Gültigkeitsdauer steht am rechten Rand des Kennzeichens. Im festgelegten Zeitraum ist das Fahrzeug automatisch zugelassen.

  • Kurzzeit-Kennzeichen

Mit diesem Kennzeichen sind Prüf- und Überführungsfahrten möglich.

Es ist höchstens 5 Tage gültig.

  • reguläres amtliches Kennzeichen

Beim regulären Kennzeichen lässt sich der Zeitraum der vorübergehenden Stilllegung jedes Jahr individuell festlegen.

Welche Vorteile hat die Zulassung als Oldtimer gem. § 23 StVZO?

07-Kennzeichen H-Kennzeichen
 

- günstig für Besitzer von Sammlungen

- Haupt- und Abgasuntersuchung entfallen

  (Ausnahmen sind je nach zuständiger  

   Zulassungsstelle möglich)

 

- keine Nutzungseinschränkung

- günstiger Steuersatz

 

 


Muss auch ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen zur HU/AU?

Ja, diese Fahrzeuge unterliegen der periodischen Überwachung wie Hauptuntersuchung und ggf. Abgasuntersuchung.

Welche Unterlagen werden für die Zulassung mit H-Kennzeichen benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (oder Fahrzeugschein und Abmeldebescheinigung), wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 abgemeldet wurde
  • Oldtimergutachten nach § 23 StVZO
  • amtliche Kennzeichen (nur wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Bescheinigung über bestandene Abgasuntersuchung falls erforderlich
  • Versicherungsnachweis

Welche Unterlagen werden für die Zulassung mit 07-Kennzeichen benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Oldtimergutachten nach § 23 StVZO
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
  • Versicherungsnachweis
  • geeigneter Eigentumsnachweis z. B. Kaufvertrag

Steuerersparnis durch Einstufung als Oldtimer

Mit der Einstufung als Oldtimer beginnt bei Dieselfahrzeugen das Steuer-Sparen bereits bei einem Hubraum von 600 m³. Benziner sparen ab 800 cm³ - jeweils im Vergleich zum regulären Kennzeichen.